Bukarest (ADZ) – Kirchensänger werden aufgrund einer Regierungsverordnung künftig wieder aus Lokaletats entlohnt: Wie am Mittwoch bekannt wurde, sieht ein Eilerlass der Regierung vom 31. Juli vor, dass die Bezüge der knapp 19.000 Kirchensänger ab August nun doch aus den Budgets der Lokalverwaltungen beglichen werden, nachdem der Rechnungshof 2012 diese Praxis als illegal gerügt hatte. Konkret hatte der Rechnungshof darauf verwiesen, dass das geltende Berufsverzeichnis unter dem Kapitel „Kirchenpersonal“ nur Kantoren anführe, woraufhin viele Lokalverwaltungen die Entlohnung der Kirchensänger einstellten. Medien zeigten sich vom Erlass überrascht, da er äußerst diskret, ohne jede öffentliche Debatte gebilligt worden war.