Luxemburg (ADZ) - Heftige Niederlage für Häftling Liviu Dragnea: Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch die Klage des früheren PSD-Chefs gegen die EU-Kommission als „gänzlich unzulässig“ abgewiesen. Dragnea hatte die Kommission Ende 2018 verklagt, weil sie ihm angeblich jede Möglichkeit verwehrt haben soll, ein Gutachten des Europäischen Amts zur Betrugsbekämpfung (OLAF), auf dem eines seiner Korruptionsverfahren beruht, anzufechten. In seiner Klage hatte er zudem den OLAF-Fahndern Verstöße gegen die Unschuldsvermutung vorgeworfen. Rechtsexperten hatten die Klage von Anfang an belächelt – im Grunde sei es Dragnea nur darum gegangen, das brisante OLAF-Gutachten „über Umwege“ für nichtig erklären zu lassen.
Die Niederlage beim EuGH dürfte für den 57-Jährigen umso bitterer gewesen sein, zumal sich am Mittwoch auch sein Haftantritt gejährt hat – er war am 27. Mai 2019 vom Obersten Gericht wegen Beihilfe zu Amtsmissbrauch zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.