Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht (CCR) hat der Verfassungsklage der PNL im Zusammenhang mit dem abgeänderten Hörfunk- und Fernsehgesetz zugestimmt. In dem Gesetz sei die Bestimmung verfassungswidrig, die es Mitgliedern der Aufsichtsräte der beiden Institutionen verbietet, während der Ausübung ihres Mandats Mitglied von Parteien zu bleiben. Das Verfassungsgericht stellt auch fest, das bei der Ausarbeitung des Gesetzes gegen das Prinzip des Zwei-Kammern-Parlaments verstoßen wurde: Die Fassung, die der Senat als federführend gebilligt hat, weiche zu sehr von der Fassung der Abgeordnetenkammer ab.