Straßburg/Bukarest (ADZ) – Empfindliche Niederlage für den vorbestraften Medienzaren und früheren Securitate-Spitzel Dan Voiculescu vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die Gerichtsinstanz lehnte am Donnerstag dessen Klage gegen den rumänischen Staat als „völlig unzulässig“ ab; auch die Klagen seiner beiden Töchter wurden von den EGMR-Richtern abgeschmettert. Das Urteil des EGMR in der Causa Voiculescu gegen Rumänien ist rechtskräftig und beruht auf Einstimmigkeit.
Voiculescu hatte den EGMR angerufen, nachdem er 2014 vom Berufungsgericht Bukarest wegen Geldwäsche zu zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden war. In seiner Klage behauptete der aus Altersgründen nach kaum 3 Jahren aus der Haft entlassene hochumstrittene Unternehmer indes, der rumänische Staat habe ihn „politisch verfolgt“ und in seinem Fall keine Unschuldsvermutung gelten lassen, zudem warf er den Richtern des Berufungsgerichts Bukarest Befangenheit vor. Auch die Klagen seiner Töchter Camelia und Corina hatten die rumänische Gerichtsinstanz visiert, nachdem diese eine erweiterte Einziehung von Vermögenswerten der Familie Voiculescu angeordnet hatte.