Kleinere Klassen, unbegrenzte Amtszeit für Rektoren

Änderungen im Bildungsrecht beschlossen

Symbolfoto: Pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montagabend eine Reihe von Änderungen im Bildungsrecht beschlossen. Die Klassenstärke soll künftig gewisse Grenzen nicht unter- oder überschreiten: Im Kindergarten dürfen nicht mehr als 17, in der Grundschule 22, im Gymnasium und Lyzeum 26 Schüler in einer Klasse sein. Nur in Ausnahmefällen ist eine Überschreitung um zwei Personen zulässig. Weiters soll für schulpflichtige Kinder die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ebenso kostenlos sein wie der Zugang zu Museen, Konzerten, Theater, Oper und Kino.

Auch die Kleinkindbetreuung wurde neu geregelt: Die Finanzierung der Betreuung von Kindern ab zwei Jahren wurde sichergestellt, Kindergärten können Gruppen für Zwei- bis Dreijährige anbieten, Krippen für Kinder bis zu drei Jahren, das Personal wird von den Kommunen angestellt. Der Gesetzesentwurf wurde von der UDMR eingereicht.
Eine Änderung im Hochschulwesen erfolgt auf Antrag der PSD: Die Amtszeit von Universitätsrektoren ist nicht mehr wie bisher auf zwei Mandate von je vier Jahren beschränkt.
Beide Gesetze wurden von der Abgeordnetenkammer angenommen, nötig ist noch die Unterzeichnung durch Präsident Klaus Johannis.