Knastliteratur bringt nur 20 Tage Straferlass

Bukarest (ADZ) - Nicht mehr als insgesamt 20 Tage Straferlass soll es für im Gefängnis erarbeitete wissenschaftliche Bücher geben, selbst wenn der betreffende Häftling mehrere gedruckte Bücher vorlegt. Damit will die Justizministerin Raluca Prună zu dem ursprünglichen diesbezüglichen Gesetzestext aus dem Jahr 2013 zurückkehren. Die Regierung hatte diesen Gesetzesartikel in diesem Jahr außer Kraft gesetzt, als festgestellt wurde, dass zwischen 2013 und 2015 über 400 Bücher von mehr als 200 Inhaftierten geschrieben wurden.