Bukarest (ADZ) - Die Koalition schickt sich an, Kartellamtschef Bogdan Chirițoiu abzusägen. Der einschlägige Rechtsrahmen war deswegen bereits Ende letzten Jahres vom Unterhaus geändert worden – unter dem Vorwand der Umsetzung einer EU-Richtlinie hatte die Mehrheit nämlich auch rückwirkende Änderungen verabschiedet, die das Ernennungsverfahren der Kartellamtsleitung betreffen: So sollen u. a. die Amtszeiten des Kartellamtschefs auf zwei beschränkt und die Zahl der Leitungsmitglieder der Behörde von derzeit 7 auf künftig 11 angehoben werden. Da Chirițoiu 2021 für eine dritte Amtszeit vereidigt worden war, müsste er folglich zurücktreten, sollte auch das Oberhaus besagte Novelle absegnen und Staatschef Klaus Johannis das neue Gesetz ausfertigen.
Die strittige Novelle ist keineswegs neu – sie stammt noch aus Zeiten des vorbestraften früheren PSD-Chefs Liviu Dragnea und war dem Parlament vom Staatsoberhaupt 2020, nach ihrer ersten Verabschiedung, mit der Bitte um Neuberatung zurückgesendet worden, nachdem sowohl Verfassungsbeschwerden der PNL als auch des Präsidialamtes dagegen abgelehnt worden waren. Inzwischen scheint jedoch bloß noch die oppositionelle USR dagegen Sturm zu laufen: Die Koalition schicke sich an, eine Schlüsselbehörde des Staates „zu kapern“, hatte USR-Sprecher Ionuț Moșteanu jüngst moniert.
Sollte die umstrittene Novelle nun auch vom Oberhaus verabschiedet werden und letztlich in Kraft treten, droht Rumänien ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission – letztere pocht nämlich darauf, dass die Kartellämter der Mitgliedstaaten unabhängig und frei von politischen Einflüssen bleiben. Einen ersten blauen Brief aus Brüssel sollen die Behörden in Bukarest deswegen bereits im Dezember erhalten haben.