Bukarest (ADZ) - Im Eklat um den Tod einer Polizeieskorte von Vizepremier und Innenminister Gabriel Oprea haben die Koalitionsabgeordneten am Dienstag einen Antrag der oppositionellen Liberalen auf dessen Anhörung im Parlamentsausschuss zur Untersuchung von Missbräuchen abgelehnt – in der Angelegenheit ermittele bereits die Staatsanwaltschaft, so der Tenor. Abgelehnt wurde auch ein zweiter PNL-Antrag bezüglich Opreas Anhörung im Verteidigungsausschuss, während ihr im Senat eingebrachter Misstrauensantrag gegen den Innenminister von etlichen UNPR-Vertretern als „verfahrenstechnisch unzulässig“ eingestuft wurde.
Die Medien berichteten indes unter Berufung auf den Ermittlungen nahestehende Kreise, dass der Vizepremier allein seit Jahresbeginn mehr als 1500 Mal mit einer offiziellen Wagenkolonne unterwegs war – im Durchschnitt ergo rund fünfmal täglich. Von der Presse mit Fragen bedrängt, behauptete Oprea, dass gewisse „Normen und Anweisungen“ die Eskorte von Innenministern regeln würden. Angaben zur Geschwindigkeit, mit der er am Unglücksabend unterwegs war, wollte Oprea keine machen – er überlasse es den Ermittlern, die „wahrhaftige Wahrheit“ herauszufinden.
Die Staatsanwaltschaft Bukarest verhörte am Dienstag Opreas Fahrer und Adjutanten und teilte außerdem mit, inzwischen „fast alle“ vom Innenressort geforderten Unterlagen erhalten zu haben.