Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat letzte Tage für ein politisches Erdbeben gesorgt: Das Gremium befand die Organstreitklage der Regierung Dăncilă mehrheitlich für zulässig, die diese nach dem Veto von Staatspräsident Klaus Johannis zur Abberufung von DNA-Chefin Laura Kövesi erstattet hatte. Der Staatschef hätte dem Antrag von Justizminister Tudorel Toader auf Abberufung Kövesis stattgeben müssen, hieß es in der Kurzfassung des VG-Urteils.
Im Grunde spricht die Mehrheit der Verfassungshüter dem Staatsoberhaupt damit nicht nur seine bisherige Schlüsselrolle im Abberufungsverfahren der leitenden Staatsanwälte ab, sondern ändert mit einem Schlag bzw. einem weiteren Satz auch die gesamte Architektur des heimischen Justizsystems: Künftig werden Staatsanwälte laut Urteil ausschließlich dem Justizminister unterordnet sein und weder Staatschef noch Magistraturrat (CSM)bei ihrer Ernennung und Abberufung ein Wort mitzureden haben. Das Staatsoberhaupt hatte den Antrag des Justizministers nämlich unter Verweis auf den CSM-Befund abgelehnt, der ihn einstimmig abgeschmettert hatte. Die Urteilsbegründung des PSD-freundlichen VG steht bisher noch aus.