Bukarest (ADZ) – Die Ständigen Büros der Abgeordnetenkammer und des Senats haben am Donnerstag per Beschluss Ramona Săseanu und Liviu Popescu erneut mit der kommissarischen Intendanz des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bzw. Hörfunks betraut, nachdem das Verfassungsgericht (VG) deren erste, vor einem Monat erfolgte Ernennung durch das Parlament bekanntlich für nicht verfassungskonform befunden hatte. Die Amtszeit der Interims-Intendanten beträgt 60 Tage.
Die neuerliche Ernennung durch die Parlamentsleitung ist ihrerseits nicht unumstritten, die Koalitionsspitzen beriefen sich jedoch auf Art. 46 des Fernseh- und Hörfunk-Funktionsgesetzes, der vorsieht, dass die Ständigen Büros des Ober- und Unterhauses geschäftsführende Intendanten ernennen können, sollte es bei der einschlägigen Plenumssitzung der Legislative kein Quorum gegeben haben.
Die oppositionelle PSD, deren Mitglieder der Sitzung der Parlamentsleitung ferngeblieben waren, teilte mit, auch das zweite Ernennungsverfahren der Interims-Intendanten anfechten zu wollen – und zwar bei einem Verwaltungsgericht. Man überlege zudem eine Klage „wegen Amtsmissbrauchs“, teilte PSD-Fraktionschef Lucian Roma{canu mit.