Bukarest (ADZ) - Die Regierung Orban hat auf ihrer Sitzung von Montag die bei der Kommunalwahl vom 27. September geltenden Schutzvorkehrungen festgelegt.
So werden sich laut Regierungsbeschluss höchstens fünf Wähler gleichzeitig in einem Wahlraum aufhalten können, zu dem sie Zugang erst nach Messen der Körpertemperatur, anschließendem Desinfizieren der Hände sowie mit obligatorischem Nasen-Mundschutz erhalten. Atemschutz ist zudem für das gesamte im Wahllokal anwesende Personal Pflicht. Wähler dürfen ihren Nasen-Mundschutz zu keinem Zeitpunkt ablegen, sind allerdings verpflichtet, diesen mindestens zweimal zwecks Identifizierung kurz zu lüften.
Im Wahllokal haben Wähler streng darauf zu achten, den geltenden 1,5-Meter-Mindestabstand zwischen Personen einzuhalten, zudem wird häufiges Desinfizieren der Hände nach Berühren verschiedener Gegenstände – etwa des Wahlstempels – empfohlen. Die Vorsitzenden der Wahllokale haben dafür zu sorgen, dass sich möglichst nur bis zu 15 Personen, Wahlpersonal eingeschlossen, in einem Raum aufhalten. Stimmzettel und Wahlstempel haben vom Personal so ausgelegt zu werden, dass ein direkter Kontakt mit den Wählern vermieden wird.