Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die Abgeordnetenkammer hat Mittwoch mit großer Mehrheit drei Gesetzen zugestimmt, die mit den Wahlen in Zusammenhang stehen. Das sind Änderungen im Parteiengesetz, das Gesetz zur Finanzierung der Parteien im Wahlkampf, das Gesetz der Kommunalwahlen. Premier Victor Ponta konnte Spaß machen: Eine solche Mehrheit hatten wir nicht mehr seit den Zeiten des USL. Es geht dabei um die ähnlichen Interessen der großen Parteien PSD und PNL, wie auch von liberaler Seite zugegeben wurde.
Das Parteiengesetz wurde mit einem Beschluss des Verfassungsgerichts in Einklang gebracht, wonach jetzt schon mit drei Mitgliedern eine Partei gegründet werden kann, bisher waren 25.000 Unterschriften nötig. Dazu erklärte der UDMR-Abgeordnete Arpád Márton, dass die kleinen Parteien auch in Zukunft bedeutungslos bleiben werden, solange die Eintrittschwelle ins Parlament 5 Prozent beträgt.
Beim Gesetz der Finanzierung der Parteien im Wahlkampf, das Präsident Klaus Johannis ans Parlament zurückgeschickt hatte, wurden einige seiner Bemerkungen berücksichtigt. Der Präsident hat noch die Möglichkeit, sich ans Verfassungsgericht zu wenden.
Beim Gesetz über die Lokalwahlen ist es dabei geblieben, dass die Bürgermeister so wie bisher in einem Wahlgang gewählt werden, die Vorsitzenden der Kreisräte aber von nun an in indirekter Wahl von den Mitgliedern der Kreisräte.