Bukarest (ADZ) - Nach einem von Präsident Klaus Johannis neulich ausgefertigten Gesetz dürfen Botschaften und Konsulate Dienstleistungen auch online erbringen. Den Bürgern im Ausland bleiben so lange Wege erspart. Laut Vorschrift können Anträge auch über das Internet gestellt werden, die benötigten Unterlagen werden dann auf Kosten des Antragstellers über Kurierdienste verschickt oder in elektronischer Form bereitgestellt. In letzterem Fall werden sie mit einer digitalen Unterschrift versehen. Welche Dienstleistungen nun digital beantragt und bereitgestellt werden, entscheidet das Außenministerium, das auch die entsprechenden Verfahren festlegt.