Kontaktverbot für drangsalierende Nachbarn

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Bukarest (ADZ) - Wer mit Schikanen Druck auf seine Nachbarn ausübt, um sie zum Verkauf von Immobilien zu nötigen, riskiert nach einer am Dienstag vom Parlament beschlossenen Strafrechtsnovelle ein härteres Vorgehen des Gesetzes. Das Strafmaß für die sogenannte Besitzstörung soll nun auf bis zu drei Jahre Gefängnis heraufgesetzt werden. Wird der Besitzer an der normalen Nutzung der Wohnung gehindert, drohen sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Einer Amtshandlung der Behörden muss eine Klage des Opfers vorangehen. Offenbar soll es auch möglich sein, ein einstweiliges Kontaktverbot zu beantragen. 

Urheber dieser Verschärfung ist der amtierende Vorsitzende des Unterhauses, Alfred Simonis, der auch Chef des PSD-Kreisverbandes Temesch ist.

Schikanen gegen Nachbarn sind keine Seltenheit, doch in letzter Zeit war es besonders in Temeswar vermehrt zu Situationen gekommen, wo in organisierter Form Hausbesitzer unter Druck gesetzt wurden, ihre Immobilien zu Spottpreisen zu verkaufen.