Bukarest (Mediafax/ADZ) - Hinsichtlich des von der Regierung vorgeschlagen Rückgabegesetzes sprechen sich der Ungarnverband (UDMR) und die Fraktion der nationalen Minderheiten entschieden dafür aus, dass die Rückgabe der Immobilien in natura beibehalten wird. Diese Möglichkeit der Wiedergutmachung war aus dem Gesetzentwurf entfernt worden.
Der Sprecher der PDL teilte inzwischen mit, dass man dieses Anliegen der Koalitionspartner berücksichtigen muss. Erst in den Fällen, wo die Rückgabe der Immobilien in natura nicht möglich ist, würde man die Wiedergutmachung durch Entschädigung anwenden. Diese soll, dem Gesetzentwurf zufolge, bloß 15 Prozent des geschätzten Wertes der Immobilie ausmachen und gestaffelt auf 12 Jahre ausgezahlt werden.
Die Medien berichten, dass von der römisch- katholischen Kirche 88.000 Anträge für die Rückgabe von Immobilien hinterlegt wurden, die bisher noch nicht gelöst sind. Das ist die Hälfte der Anträge insgesamt, deren vollständige Berücksichtigung den Staat 16 Milliarden Euro kosten würde.
Der Gesetzentwurf stand gestern wieder auf der Tagesordnung der Regierungssitzung. Dabei sollte die Variante in Betracht gezogen werden, dass die Rückgabe in natura für die bisher hinterlegten Dossiers berücksichtigt wird. Für die Hinterlegung weiterer Anträge sollte ein kurzfristiger Termin festgelegt werden.