Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die vom PSD-Abgeordneten Cătălin Rădulescu eingebrachten und von der Parlamentsmehrheit Anfang Juli verabschiedeten Änderungen des Gesetzes betreffend Korruptionsdelikte, deren Ahndung und Vorbeugung für verfassungswidrig befunden und damit einer Verfassungsbeschwerde von Staatschef Klaus Johannis stattgegeben. Korruption habe „in jeglicher Form“ geahndet zu werden, so die Verfassungshüter, nachdem Rădulescus Änderungen eine Vorteilsnahme nur noch dann gelten lassen wollte, wenn diese zugunsten der eigenen Person oder der engsten Verwandten erfolgt.