Bukarest (Mediafax/ADZ) - Mittwoch haben die beiden Abgeordnetenausschüsse für Gesundheit und Arbeit einen Bericht zum Regierungserlass 107/2010 ausgearbeitet. Auf Grund dieses Erlasses war von allen Renten von über 740 Lei die volle Krankenversicherung von 5,5 Prozent abgezogen worden. Das Verfassungsgericht hat das zum Teil als verfassungswidrig erklärt, das Urteil wurde am 16. April im Amtsblatt veröffentlicht. Es soll aber nicht rückwirkend angewendet werden.
Inzwischen aber liegen schon zahlreiche Gerichtsurteile vor, die den Staat verpflichten, die in 16 Monaten einbezogenen insgesamt 651 Lei zurückzuerstatten. Im Ganzen handelt es sich um rund zwei Millionen betroffene Rentner,wenn alle das Geld zurückverlangen sind das 1,2 Milliarden Lei. Die beiden Parlamentsausschüsse schlagen in ihrem Bericht nun vor, dass die einbehaltenen Summen als Vorschuss auf die Rentenversicherung zu betrachten sind, sie sollen in monatlichen Raten bis Jahresende berücksichtigt werden; der Versicherte soll also um diese Summe weniger zahlen. In den Ausschüssen war allerdings nur die Opposition vertreten und das Quorum war nicht vorhanden.
Aus dem Regierungslager verlautet, dass man wahrscheinlich dieser Lösung zustimmen wird, sie ist für den Staat eher tragbar.