Bukarest (ADZ) – Vor allem an einer Vorschrift im neuen Gesetz zur Regulierung der Privatrenten haben die Verfassungsrichter Anstoß genommen. Dort steht, dass Versicherte, die in den Ruhestand gehen, nur 30 Prozent der Beträge auf ihrem Anlagekonto ausbezahlt bekommen, wobei der Rest dann über einen bestimmten Zeitraum – maximal acht Jahre – monatlich überwiesen werden soll. Die einzige Ausnahme gilt für Krebspatienten, die den Gesamtbetrag auf einmal bekommen dürfen. Diese Diskriminierung auf subjektiver Grundlage, die zwischen Krebspatienten und Menschen mit anderen Krankheiten mit sofortigem Todesrisiko unterscheide, bewertete nun das Verfassungsgericht als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz. Die anderen Einwände des Obersten Gerichtshofs und der rechtspopulistischen Partei AUR gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ließ die Instanz jedoch nicht gelten.
Der liberale Fraktionschef im Senat, Daniel Fenechiu erklärte nach der Verkündung der Entscheidung, dass das Parlament das Gesetz noch bis Ende des Jahres nachbessern könnte, wenn das Verfassungsgericht die ausführliche Begründung des Urteils zügig veröffentlicht.





