Bukarest (ADZ) - Das liberale Kabinett unter Premier Ludovic Orban hat auf seiner Regierungssitzung von Donnerstag die angekündigte Einführung der Kurzarbeit im Staatssektor gebilligt. Der einschlägige Eilerlass soll mit allen Ministerien und dann auch mit den Sozialpartnern abgestimmt werden.
Die Maßnahme sieht im Kontext der Corona-Krise vor, dass vor allem im Bereich der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Kommunalverwaltungen, die Tätigkeit vorerst zurückgefahren wird. Wie Regierungschef Orban erläuterte, werden die Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen ihrer Tätigkeit fortan „nach dem Rotationsprinzip“ nachkommen – die Hälfte einer Belegschaft werde für 15 Tage zwangsbeurlaubt, die andere bleibe währenddessen tätig, nach zwei Wochen würden sich die beiden Gruppen abwechseln, wobei die Angestellten 75 Prozent des Gehalts erhalten.
Von der Kurzarbeit ausgenommen bleiben vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie das Gesundheitssystem, die Armee, die Behörden des Innenministeriums bzw. Polizei und Gendarmerie, das Lehrwesen, aber auch die Arbeits- sowie Sozialämter. Orban stellte klar, dass die einzuführende Kurzarbeit teils aus Haushalts-, teils aber auch aus „epidemiologischen Gründen“ erfolge – viele Beamte hätten sich zuletzt nur noch „ungern“ dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt.
In erster Linie gelte jedoch, dass „die Menschen in Krisenzeiten solidarisch sein müssen“, wobei „das Prinzip der Solidarität“ nicht nur für die Privatwirtschaft, sondern „für alle, auch für den Staatssektor“ zu gelten habe, so Orban. Arbeitsministerin Violeta Alexandru wurde vom Regierungschef zudem angewiesen sicherzustellen, dass diese Solidarität auch „den Chef-Etagen sowie Amts- und Würdenträgern“ abgefordert wird.