Kundgebungen nur aufgrund einer Genehmigung

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nachdem seit dem 1. September in Bukarest und anderen Städten zahlreiche Spontankundgebungen gegen das Projekt Roşia Montană und gegen die Förderung von Schiefergas stattgefunden haben, teilt die Gendarmerie mit, dass künftig streng darauf geachtet wird, dass sie nun legal erfolgen. Sie können nur nach Ausstellung einer Genehmigung abgehalten werden, die von einer Organisation beantragt wird. Darauf hatte Innenminister Radu Stroe aufmerksam gemacht. Die Teilnehmer an Spontankundgebungen, aber insbesondere deren Organisatoren, werden ab nun mit Geldstrafen belegt. Diese liegen zwischen 500 und 10.000 Lei. Ausfindig gemacht werden die Teilnehmer durch Videoaufnahmen oder durch Zeugenaussagen.