Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat eine Notverordnung gekippt, laut der Rentner mit Altersbezügen in Höhe von über 4000 Lei Beiträge zur Krankenversicherung abführen mussten. Im Kern stellten die Richter fest, dass die Notverordnung die Bezüge schmälert – der somit tangierte und verfassungsmäßig verbriefte Anspruch auf Altersversorgung dürfe aber nicht durch eine Notverordnung beeinträchtigt werden.
Ex-Arbeitsministerin Raluca Turcan (PNL) legte ihren Koalitionskollegen nahe, sich eingehend mit der Entscheidung zu befassen. Arbeitsminister Marius Budăi und Finanzminister Adrian Câciu von der PSD sollten sich im Klaren sein, dass eine Reform des Spezialrentensystems nicht durch Notverordnungen machbar sei. Sie sollten schnell einen Gesetzentwurf an das Parlament schicken, da die Reform der Spezialrenten als Ziel im Wiederaufbau- und Resilienzplan PNRR noch in diesem Jahr abgeschlossen werden müsse, so Turcan.