Bukarest (ADZ) - Die Regierung wollte gestern eine Dringlichkeitsverordnung zur Fristverlängerung für die Online-Anmeldung rumänischer Bürger mit Wohnsitz im Ausland für die im Spätherbst anstehende Präsidentenwahl verabschieden. Der Erlass unterstützt den Beschluss der Ständigen Wahlbehörde AEP von Mittwoch, laut dem die Plattform für die Online-Registrierung der Auslandswähler auch nach Ablauf des Termins am 11. September weiterhin in Betrieb bleibt.
Emigrierte Landsleute können sich noch bis Sonntag, den 15. September, für die Präsidentenwahl im November 2019 online im Wahlregister eintragen lassen.