Bukarest (ADZ) - Das Berufungsgericht Bukarest hat den früheren Chef der Steuerbehörde ANAF, Șerban Pop, am Dienstag wegen Bestechlichkeit zu 13 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Zudem ordnete die Gerichtsinstanz die Beschlagnahme von 2,5 Millionen Euro aus Pops Vermögen an – genau die Summe, die dieser laut Anklage im Jahr 2008 vom mehrfach vorbestraften Unternehmer Sorin Ovidiu Vîntu erhalten hatte, um letzterem Umsatzsteuerrückerstattungen in Höhe von 43 Millionen Euro zu genehmigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der seit Jahren abgetauchte und 2018 in Italien festgenommene Ex-Fiskus-Chef kann dagegen berufen.