Bukarest (ADZ) – Die frühere Ex-DNA-Chefermittlerin und aktuelle Spitzenkandidatin des EU-Parlaments für das Amt des künftigen Europäischen Generalstaatsanwalts, Laura Kövesi, hat am Mittwoch einen neuen Etappensieg verbucht: Das Berufungsgericht Bukarest gab ihrer Klage gegen den Justizrat (CSM) nach, der ihr letztes Jahr den Dienstgrad eines Staatsanwalts der Generalstaatsanwaltschaft verweigert hatte. Das erstinstanzliche bzw. nicht rechtskräftige Urteil verpflichtet den CSM nun, Kövesi diesen Staatsanwaltschafts-Dienstgrad (StAGrL) zuzuerkennen.
In puncto ihrer Bestellung zur ersten Europäischen Chefanklägerin sind die Verhandlungen indes festgefahren: Nach wie vor besteht das EU-Parlament auf Kövesi, während der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) auf die Ernennung des französischen Kandidaten dringt. Angesichts der nahenden Europawahl seien die Verhandlungen vorerst ausgesetzt worden, nach der EU-Wahl seien die Aussichten auf ein baldiges Einlenken des Ausschusses weit besser, sagte der Europaabgeordnete und EVP-Pressesprecher Siegfried Mureșan am Mittwoch den rumänischen Medien.