Bukarest (ADZ) - Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr warnte kürzlich in einem Schreiben an den Verfassungsgerichtshof (CCR) vor den wiederholten Änderungen der Justizgesetze. Diese beeinträchtigten und verlangsamten Lazărs Angaben zufolge wichtige Prozesse in Rumänien. Als Beispiel nennt Lazăr den Fall der sogenannten Mineriaden.
Dieses Beispiel sei nur eines von vielen, bei denen nach der Einrichtung der Sonderabteilung für Ermittlungen von Justizverbrechen ein Wechsel des verantwortlichen Staatsanwalts vorgenommen worden ist. Da diesbezüglich unter anderem ein Richter angeklagt wurde, ist der Fall dieser neuen Abteilung übertragen worden.
Im Falle der Proteste vom 10. August musste die Hälfte der damit beschäftigten Staatsanwälte nach dem Erlass einer Eilverordnung die militärische Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft verlassen. Ähnlich stelle sich die Situation auch bei den die Revolution betreffenden Akten dar.