Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Mittwoch einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach das gesamte Lehrpersonal seine zurückbehaltenen Gehaltszuschläge aus der Zeitspanne Mai 2008 – Oktober 2011 erhält, ohne dass es weiter seine Rechte bei Gericht einklagen müsse. Für das Gesetz haben 220 Abgeordnete gestimmt, es geht an den Staatspräsidenten zur Gegenzeichnung.
Das Gesetz staffelt die Auszahlung dieser Rechte auf fünf Jahre, beginnend mit seinem Inkrafttreten. Die Summen gehen von 5 Prozent im ersten Jahr aus, sie betragen im zweiten 10 Prozent, im dritten und vierten Jahr je 25 Prozent und im fünften Jahr 35 Prozent.