Bukarest (ADZ) – Eine Strafkammer des Hohen Gerichts- und Kassationshofs hat am Donnerstag den Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer und der Sozialdemokratischen Partei, Liviu Dragnea, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Gericht erkannte auf Anstiftung zu Amtsmissbrauch, jedoch nicht auf Fälschung. Dragnea soll im Zusammenhang mit der Anstellung verschiedener Personen bei der Behörde für Sozialhilfe und Kinderschutz des Kreises Teleorman die Behördenleitung zu Amtsmissbrauch angestiftet haben.
2006 soll Dragnea als Kreisratsvorsitzender von Teleorman von der damaligen Leitung des Amtes verlangt haben, zwei junge Frauen anzustellen. Diese blieben sechseinhalb Jahre bei der Behörde beschäftigt, obwohl sie dort keinen einzigen Tag gearbeitet haben, sondern beim Kreisverband Teleorman der PSD tätig waren. Dem Staat ist ein Schaden von mindestens 108.612 Lei entstanden.
Angeklagt waren die Behördenleiterinnen, die beiden Angestellten, Dragneas ehemalige Ehefrau, Bombonica Prodana, und er selbst. Die Anschuldigungen gegen Bombonica Prodana wurden von der Staatsanwaltschaft fallengelassen, da diese einen Drittel des Schadens beglichen hat. Alle anderen Angeklagten wurden zu Haftstrafen verurteilt, jedoch wurden diese mit Ausnahme der ehemaligen Amtsleiterin Floarea Alesu auf Bewährung ausgesetzt. Alesu muss für 3 Jahre und 7 Monate hinter Gitter.
Annulliert wurde die Aussetzung der Gefängnisstrafe, die gegen Dragnea wegen der Manipulation des 2012 erfolgten Referendums zur Amtsenthebung des Staatspräsidenten verhängt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.