Bukarest (ADZ) - Am Freitagmorgen hat der Krisenstab weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 beschlossen. Wesentliche Neuerungen sind: Die Zahl der Personen, die an gemeinsamen Reisen, Spaziergängen, Sport- und Freizeitaktivitäten im Freien teilnehmen und nicht aus dem gleichen Haushalt stammen, erhöht sich von 3 auf 6. Private Events dürfen im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden, in geschlossenen Räumen mit bis zu 20 Personen.
Freibäder können eröffnen. Geschäfte und Dienstleistungsträger in Malls und kommerziellen Zentren dürfen eröffnen, ausgenommen davon sind Lokale im geschlossenen Raum, Kinos, Spielanlagen und Spielsalons. Dazugehörige Terrassenlokale dürfen mit der obligatorischen Distanzierung von 2 Metern zwischen den Tischen und maximal 4 nicht zur Familie gehörigen Personen an einem Tisch betrieben werden. Spielsalons und Lotterien außerhalb von kommerziellen Zentren dürfen ebenfalls eröffnen.
Der Betrieb privater Kindergärten, Krippen und Horte ist während der Sommerferien unter bestimmten Auflagen erlaubt. Die Möglichkeit der elterlichen Kinderbetreuung mit Bezahlung von 75 Prozent des Gehalts entfällt damit.
Die Pflicht zur Quarantäne oder häuslichen Isolation entfällt unter bestimmten Voraussetzungen für Einreisende aus Ländern der vom Nationalen Institut für Öffentliche Gesundheit (INSP) festgelegten Ausnahmeliste, auf der sich u. a. Bulgarien, Griechenland, Österreich und andere europäische Staaten wiederfinden. Diese Maßnahme soll den von der Covid-19-Pandemie sehr geschädigten Tourismusbereich wieder ankurbeln.
Premierminister Ludovic Orban, der diese Maßnahmen bekannt gab, stellte in der nächsten Woche die Verlängerung des Alarmzustandes durch einen Regierungsbeschluss in Aussicht.