Bukarest (ADZ) - Per Militärverordnung Nr. 10 hat der Wissenschaftlich-Technische Rat der Regierung die für Personen im Alter von über 65 Jahren geltenden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit am Montagabend leicht gelockert: Wie Innenminister Marcel Vela (PNL) bekannt gab, stehen Senioren ab sofort zweimal täglich Zeiträume für Ausgänge zur Verfügung – nämlich von 7 bis 11 Uhr und 19 bis 22 Uhr.
Eidesstattliche Erklärungen über den Grund des Ausgangs bleiben indes nach wie vor Pflicht – und zwar bis Aufhebung des Notstands. Bislang hatten Senioren für ihre Ausgänge ein einziges Zeitfenster, zwischen 11 und 13 Uhr, zur Verfügung gehabt.
Des Weiteren bleibt laut neuer Militärverordnung der Personenflugverkehr weiterhin eingestellt – wie der Innenminister mitteilte, bleiben die Flüge von und nach Spanien, Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Großbritannien, die Niederlande, die Schweiz, Belgien, die Türkei und den Iran bis zum 14. Mai ausgesetzt.