Bukarest (ADZ) - Das Unterhaus hat am Mittwoch als letzte Parlamentskammer das dritte Gesetz des Sonderrenten-Reformpakets verabschiedet – nämlich ein lediglich teilweises Verbot der im Staatssektor gängigen Lohn-Rente-Kumulation, da die Parlamentarier zahlreiche Ausnahmen zuließen, allen voran für sich selbst.
So werden Parlamentarier und gewählte Amtsträger neben ihren Diäten/Salären weiterhin Sonderrenten beziehen dürfen, desgleichen auch Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Lehrwesen sowie der Sozial- und Pflegedienste, die nach ihrer Verrentung noch für einige Jahre aktiv bleiben wollen. Ausgenommen von diesem Verbot sind zudem klerikale Amtsträger, Mitglieder der rumänischen Akademie, das Personal der Notenbank BNR, der Energieregulierungsbehörde ANRE sowie der Kommunikationsregulierungsbehörde ANCOM. Die vielen Ausnahmeregelungen hatten die Koalitionsspitzen mit den in der Verfassung verbrieften Amtslaufzeiten gewählter Politiker begründet – es sei verfassungswidrig, diese Amtszeiten gegebenenfalls zu kappen, indem man die Amtsträger vor die Wahl zwischen Diäten/Salär und Sonderrente stelle, hatte Senatspräsident Nicolae Ciucă (PNL) erläutert. Für Bildungs- und Gesundheitswesen seien diese Ausnahmeregelungen zudem vital – insbesondere im ländlichen Bereich, wo es bereits einen erheblichen Mangel an Lehrkräften und ärztlichem Personal gebe, fügte Ciucă hinzu.
Laut neuem Gesetz, dessen Verfassungskonformität von Rechtsexperten wegen der zahlreichen eingeräumten Ausnahmen in Frage gestellt wird, haben nach seinem Inkrafttreten alle im Staatssektor beschäftigten Rentner, für die keine Ausnahmeregelungen gelten, den Behörden binnen 30 Tagen schriftlich mitzuteilen, für welches ihrer beiden bisherigen Einkommen sie sich entscheiden – Salär oder Sonderrente.