Bukarest (ADZ) – Laut neuen Vorschriften müssen Fahrzeughalter nicht nur der Verkehrspolizei, sondern auch der Lokalpolizei Auskunft über Personen geben, denen sie das Auto anvertraut haben. Ebenfalls sollen Lokalpolizisten unter Umständen auch vermehrt Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung feststellen und bestrafen können, für die bisher die Verkehrspolizei allein zuständig war. Auch Parksünder können zur Kasse gebeten werden. Anders als die Verkehrspolizei ist die Lokalpolizei nicht dem Innenministerium untergeordnet, sondern der jeweiligen Stadtverwaltung. Die Verkehrsrechtsnovelle geht nun an Präsident Klaus Johannis zur Ausfertigung.