MAE kritisiert Minderheitengesetz in Ukraine

Konsultation Venedig-Kommission gefordert

Bild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Das rumänische Außenministerium (MAE) schickt Kiew eine „extrem kritische Analyse“ des neuen Minderheitengesetzes und moniert die fehlende Konsultation mit der Venedig- Kommission und der rumänischen Minderheit in der Ukraine, wie zugesagt von Präsident Wolodymyr Selenskyj. Die Stellungnahme ging von Außenminister Bogdan Aurescu an seinen Amtskollegen Dmitro Kuleba und enthält eine Liste der Vorsehungen mit möglichen „negativen Auswirkungen in Bezug auf europäische Standards“. Das Schreiben verweist auf das Aviz vom 17. Juni zum Antrag der Ukraine auf EU-Beitritt, in dem die EU-Kommission als einen der nötigen Schritte die Reform des Rechtsrahmens für Minderheiten im Einklang mit den Empfehlungen der Venedig-Kommission verlangt, sowie die umgehende Schaffung von Mechanismen zur effizienten Umsetzung. Das MAE fordert von ukrainischer Seite eine nachträgliche Konsultation der Venedig-Kommission und die volle Umsetzung aller Empfehlungen, zumal das Gesetz ohnehin erst in sechs Monaten in Kraft treten soll. Die Kritikpunkte betreffen u. a. Unklarheiten zur Anwendung der Muttersprache in Bildung und Verwaltung sowie die Finanzierung von Übersetzungen.