Malteser Gericht entscheidet: Lambrino wird nicht ausgeliefert

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Bukarest/Valetta (ADZ) – Der nach einem Korruptionsverfahren im Jahr 2020 zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilte Paul Lambrino, der auch als Prinz Paul bekannt ist, darf nicht nach Rumänien abgeschoben werden, nachdem die zuständigen Malteser Richter bei einer erneuten Bewertung des Falls zum Schluss kamen, dass wegen der zu erwartenden Haftumstände hier ein „echtes und persönliches Risiko der Verletzung seiner Grundrechte“ bestehe. Außerdem sei ihnen zufolge Lambrino auch deshalb zum Ziel von Strafermittlungen in Rumänien geworden, weil er 2012 nach langen Jahren Streit als rechtmäßiger Thronfolger bestätigt wurde. Der EU-Gerichtshof in Luxemburg entschied neulich nach der Vorlage eines rumänischen Gerichts, dass bei der Prüfung der Auslieferung auch hinsichtlich der Haftbedingungen kein höherer Standard für den Schutz der Grundrechte anzuwenden sei als der sich aus dem Unionsrecht und der Charta ergebende. 

In Bukarest bezeichnete Justizministerin Alina Gorghiu das Urteil des maltesischen Gerichts als „empörend“, da es ihrer Meinung nach „einen eklatanten Verstoß gegen die Entscheidung des EuGH darstellt, die ausdrücklich im Fall des flüchtigen Paul-Philippe aus Rumänien getroffen wurde“. Gorghiu will jetzt Premierminister Marcel Ciolacu bitten, auf diplomatischer Ebene zu reagieren. Allein im letzten Jahr habe  Rumänien in mehr als 850 Fällen Garantien dafür vorgelegt, dass die Gefängnisse in Rumänien die vom EU-Recht geforderten Standards erfüllen, so Gorghiu.