Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Dienstag einen Eilerlass der Regierung aus dem Jahr 2020 über die Einführung der Maskenpflicht im Freien wegen verfahrenstechnischer Unregelmäßigkeiten für nicht verfassungskonform befunden. Besagte Eilverordnung des Kabinetts Orban hatte einige Regelungen des Gesetzes 55/2020 über die Corona-Epidemiebekämpfung geändert bzw. die Atemschutzpflicht im Freien eingeführt sowie verfügt, dass Arbeitgeber Homeoffice auch ohne Zustimmung der Arbeitnehmer anordnen dürfen. Die Verfassungshüter verwiesen ausdrücklich darauf, dass bloß besagter Eilerlass, nicht auch das Gesetz über die Seuchenbekämpfung verfassungswidrig ist. Die Verfassungsbeschwerde angestoßen hatte ein Student, der das ihm infolge eines Verstoßes gegen die Atemschutzpflicht im Freien aufgebrummte Bußgeld vor Gericht angefochten hatte.
Katastrophenschutzchef Raed Arafat teilte am Dienstagabend mit, dass die Regelungen des für verfassungswidrig befundenen Eilerlasses bis zur Veröffentlichung des VG-Urteils im Amtsblatt in Kraft bleiben. Anschließend gebe es eine „45-tägige Frist“, um „die nötigen Korrekturen“ vorzunehmen.