Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nach widersprüchlichen Äußerungen des Premiers Victor Ponta sind jetzt sowohl er als auch Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu auf die Angelegenheit zurückgekommen. Die Ministerin verwies darauf, dass nach gültigem Gesetz der Wert des Rentenpunkts angehoben wird, und nicht das Quantum der Rente. Demnach sei die Indexierung des Rentenpunkts für alle dieselbe.
Das öffentliche Rentensystem beruhe auf den Beiträgen, die jeder Bürger eingezahlt hat, wie viel er eingezahlt hat, soviel bekommt er, man könne also keine andere Differenzierung vornehmen. Die Rentenangleichung für 2014 beträgt 3,46 Prozent. Premier Victor Ponta gab zu, dass ihm bei der vorangegangenen Aussage ein Fehler unterlaufen sei: Ein Urteil des Verfassungsgerichts unterstreiche, dass die Renten auf den eingezahlten Beiträgen beruhen und dass es gesetzwidrig sei, sie anzutasten. Es ginge nicht an, die hohen Renten einzufrieren und nur die niedrigen zu erhöhen. Was die Erhöhung der Gehälter der Staatsbediensteten um etwa drei Prozent betrifft, sagte Ministerin Câmpeanu, dass es gegenwärtig zwei Arbeitsvarianten gebe: alle zu erhöhen oder sie auf Kategorien von Angestellten auszurichten.