Bukarest (ADZ) - Entgegen ihrer zu Wochenbeginn abgegeben Erklärung scheint die Regierung nun doch an ihrer „Mini-Volkszählung“ festhalten zu wollen. So forderte sie am Donnerstag sämtliche Rathäuser und Präfekturen des Landes in einem Memorandum auf, ihr bis zum 24. August „aktualisierte ständige Wählerlisten“ zur Verfügung zu stellen.
Das Memorandum führt dabei neun Kategorien von rumänischen Staatsbürgern an, die von den Lokalbehörden nun von den ständigen Wählerlisten gestrichen werden sollen: 1) Tote, 2) Personen ohne Stimmrecht, 3) im Ausland ansässige Bürger mit rumänischem Pass, 4) Bürger, die auf ihre rumänische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, 5) Bürger mit abgelaufenem Personalausweis, 5) Bürger mit neuem Wohnsitz, 6) Bürger, deren Name infolge einer Eheschließung oder Scheidung geändert wurde, 7) Bürger, die in großer Zahl auf der gleichen Wohnfläche wohnen, sodass man von einem fiktiven Wohnsitz ausgehen kann, 8) Bürger mit derzeitigem Wohnsitz im Ausland.
Innenminister Mircea Duşa forderte am Freitag zudem das Nationale Statistikamt auf, sein „technisches Sekretariat zur Einwohner- und Wohnungszählung“ am Dienstag, dem 14. August, zusammentreten zu lassen, damit es der Regierung erste Vorergebnisse des Zensus 2011 zur Verfügung stelle. Die Statistikbehörde wollte bisher die Ergebnisse des Zensus erst nach vollendeter Datenbearbeitung im dritten Quartal 2013 bekanntgeben.