Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wieder verurteilt, diesmal in der Sache „Ecaterina Mirea und andere gegen Rumänien“, wobei es wieder um die Niederschlagung der Demonstrationen vom Dezember 1989 geht. 45 Familien der damals getöteten Revolutionäre erhalten einen Schadenersatz von je 15.000 Euro, das sind insgesamt 689.000 Euro. Kürzlich wurde verfügt, dass das Ermittlungsverfahren Dezember 1989 wieder aufgerollt wird. In einem zweiten Fall muss Rumänien einen Schadenersatz von 14.000 Euro an zwei Jugendliche zahlen, die sich 2006 an der Gay-Parade beteiligt hatten und verprügelt wurden. Bei Polizei und Gericht hatten sie vergeblich ihr Recht gesucht.