Bukarest (ADZ) - Mikrounternehmen können unter gewissen Bedingungen zwischen der Besteuerung des Profits oder des Umsatzes wählen. Eine diesbezügliche Dringlichkeitsverordnung hat die Regierung am Donnerstag verabschiedet. Somit können sich Unternehmen mit einem Stammkapital von mindestens 45.000 Lei (etwa 10.000 Euro) und wenigstens zwei Angestellten für die Gewinnsteuer entscheiden, selbst wenn sie aufgrund des jährlichen Unternehmensumsatzes (unter einer Million Euro) als Mikrounternehmen eingestuft werden. Die Schwelle für die Eingliederung als Mikrounternehmen – die grundsätzlich mit einem Prozent des Umsatzes besteuert werden – wurde 2018 von einem Jahresumsatz von 500.000 Euro auf eine Million Euro angehoben.
Der am Donnerstag verabschiedete Eilerlass sieht weiter vor, dass zukünftig 3,5 Prozent statt bisher zwei Prozent von der geschuldeten Einkommenssteuer an nichtstaatliche oder gemeinnützige Organisationen umgeleitet werden können. Ebenfalls sollen weniger Dokumente hinterlegt werden müssen, um sich eine der (bereits bezahlten) Auto- oder Umweltsteuer rückerstatten zu lassen. Für Waren- und Personentransporteure wird die Verbrauchssteuer für Diesel gesenkt.