Bukarest (ADZ) – Rumäniens Militärstaatsanwälte ermitteln neuerdings wegen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine: Wie die Generalstaatsanwaltschaft am Montag in einer Presseerklärung mitteilte, haben sich die Militärstaatsanwälte wegen der Kriegsfolgen für Ukrainer, die auch einen rumänischen Pass halten, sowie des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeschaltet. Art. 10 des Strafgesetzbuches sieht nämlich vor, dass das rumänische Strafrecht auch bei Straftaten, die im Ausland gegen rumänische Staatsangehörige begangen wurden, greift.
Ukrainische und/oder rumänische Staatsangehörige, die Opfer oder Zeugen von russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine geworden sind, sind daher ersucht, diese ab sofort den rumänischen Militärstaatsanwälten zu melden – dabei stehen ihnen auf der Webseite der Ermittlungsbehörde Formulare in ukrainischer, rumänischer und englischer Sprache zur Verfügung.
Die Presse mokierte sich ausgiebig über diesen Vorstoß der Militärstaatsanwaltschaft: Sie wolle wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermitteln, obwohl sie es binnen mehr als 30 Jahren nicht geschafft habe, Anklage im Revolutionsverfahren zu erheben.