Bukarest (ADZ) – Der Mindestlohn wird beginnend mit kommendem Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, für höchstens 24 Monate gezahlt werden dürfen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Arbeitgeber unabhängig von der Qualifikation der Angestellten mehr als das Mindesteinkommen zahlen. Am Dienstag hat Finanzminister Adrian Câciu klargestellt, dass die Regelung ab 1. Januar 2022 auch für geltende Arbeitsverträge in Kraft tritt, die bisherige Vertragsdauer jedoch nicht angerechnet wird. Die Maßnahme kann also Angestellten, die für den Mindestlohn arbeiten, frühestens ab Anfang 2024 direkt zugute kommen. In Rumänien sei der Mindestlohn der Verfassung nach „strikt für soziale Absicherung“ vorgesehen, so der Finanzminister, wurde aber leider am Arbeitsmarkt zu einem „tatsächlichen Entlohnungsverfahren“ gemacht. Man versuche zu einer Normalität zurückzukehren.
Entsprechend einer Studie der Friedrich Ebert Stiftung und Syndex Rumänien von April 2021 ist die Anzahl von Vollzeitarbeitsverträgen zum Mindestlohn von rund 350.000 (7,7 Prozent Anteil an allen Arbeitsverträgen) im Jahr 2011 auf etwa 1,75 Millionen (31,5 Prozent) 2019 gestiegen.