Bukarest (ADZ) - Die Strafakte zur „Mineriade“ geht zur neuerlichen Untersuchung zurück an die Militärstaatsanwaltschaft. Die 2017 erhobene Anklage gegen den damaligen Präsidenten Ion Iliescu, den damaligen Premier Petre Roman und den damaligen Direktor des Rumänischen Inlandsnachrichtendienstes (SRI) Virgil Măgureanu wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste vom 13. bis 15. Juni 1990 wurde wegen Nichtigkeit abgewiesen. Die Entscheidung wurde vom Obersten Gerichtshof getroffen und ist endgültig. Die Ermittlungen müssen nun von vorne beginnen.