Bukarest (ADZ) – Justizminister Stelian Ion (USR-PLUS) hat die Novelle der von der PSD geänderten drei wesentlichen Justizgesetze – Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, Gerichtsverfassungs- sowie Justizratsgesetz – in Angriff genommen und dem Justizrat (CSM) letzte Tage seine Änderungsvorschläge zugeleitet. Diese sehen u.a. vor, dass bei der Ernennung der Chefankläger der drei großen Staatsanwaltschaften – Generalstaatsanwaltschaft, Antikorruptionsbehörde DNA und Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT – der bisher unverbindliche Befund des CSM zur jeweiligen Personalie für den Justizminister künftig verbindlich sein soll.
Weitere Änderungsvorschläge sehen eine vierjährige Amtszeit (derzeit drei Jahre) sowie ein leicht reduziertes Mindestdienstalter (12 statt 15 Jahre) für Chefankläger vor.
Die Vorschläge zur Novellierung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes sehen zudem keine „Superimmunität“ vor, obwohl diese bekanntlich jüngst vom Unterhaus als angebliche „zusätzliche Garantie“ für die Eigenständigkeit der Justizbeamten nach der Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) verabschiedet worden war.