Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Bukarester Appellationsgericht hat Mittwoch das Urteil des Bukarester Stadtgerichts bestätigt, demzufolge Mircea Diaconu für das Europaparlament kandidieren darf. Gegen dieses Urteil waren die Integritätsbehörde ANI und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Nach der Nichtzulassung seiner Kandidatur als Unabhängiger durch das Zentrale Wahlbüro hatte sich Mircea Diaconu am 5. April an das Stadtgericht gewendet und dieses hatte ihm recht gegeben. Das Appellationsgericht hat nun verschiedene Gesetzesbestimmungen so gedeutet, dass nichts dagegen spricht, dass Mircea Diaconu als Europaparlamentarier kandidiert. Mircea Diaconu war ursprünglich auf der PNL-Kandidatenliste gestanden, die Partei hatte ihn jedoch wegen seinen Schwierigkeiten mit der Integritätsagentur zurückgezogen.
Recht gegeben hat das Appellationsgericht auch Corneliu Vadim Tudor, er darf für das Europaparlament kandidieren. In diesem Fall hat das Zentrale Wahlbüro zunächst die Liste der Großrumänienpartei (PRM) nicht zugelassen, die Gheorghe Funar hinterlegte, weil er kein Recht dazu hatte. Dann wies es die Liste, die Corneliu Vadim Tudor eingereicht hatte, ab, weil etwas mit den nötigen 200.000 Unterschriften nicht stimmen würde. Das Appellationsgericht konnte nun feststellen, dass diese 200.000 Unterschriften vorhanden und richtig sind, so wird die PRM-Kandidatenliste zugelassen.