Bukarest (ADZ) - Misstrauensanträge werden fortan sowohl in regulären als auch außerordentlichen Parlamentssitzungen eingebracht werden können, zudem muss die anschließende Misstrauensabstimmung nicht zwingend in der gleichen Sitzung erfolgen. Das Verfassungsgericht (VG) entschied am Dienstag, dass die Organstreitklage der Regierung gegen die Legislative wegen des von der PSD im August, in einer Sondersitzung des Parlaments, eingebrachten Misstrauensantrags unzulässig ist. Rumäniens Verfassung unterscheide nicht zwischen regulären und Sondersitzungen, sondern verankere lediglich, dass ein einziger Misstrauensantrag pro Parlamentssitzung eingebracht werden darf, befanden die Verfassungsrichter.
Entsprechend kann die PSD nun versuchen, die jüngst am Quorum kläglich gescheiterte Misstrauensabstimmung gegen die liberale Minderheitsregierung abermals anzusetzen. ALDE-Chef Călin Popescu-Tăriceanu regte kurz nach dem VG-Urteil bereits ein zügig anzusetzendes Misstrauensvotum an. PSD-Chef Marcel Ciolacu winkte allerdings wohl eingedenk seiner jüngsten Blamage ab und stellte klar, erst die Urteilsbegründung der Verfassungshüter abwarten zu wollen.