Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Direktion zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Terrorismus (DIICOT) teilt mit, dass sie mit der Strafverfolgung „in rem“ in Zusammenhang mit Äußerungen auf der Vertreterversammlung des UDMR vom 13. Dezember in Neumarkt/Tg.Mureş begonnen habe. Auf dieser Vertreterversammlung ging es laut DIICOT darum, dass der Bürgermeister von Sankt Georgen/Sf Gheorghe gesagt haben soll, dass der Premier dem Präfekten von Covasna Anweisungen erteilen solle, dass „er die Ungarn in Ruhe lässt“, widrigenfalls könne im Szeklerland geschehen, „was in Neumarkt 1990 geschehen ist“. DIICOT gliedert diese Äußerungen in einen Artikel des Gesetzes zur Vorbeugung und Bekämpfung des Terrorismus ein.
Ausgegangen war die Angelegenheit davon, dass in Sankt Georgen bei einer Gelegenheit eine ungarische Hymne gesungen wurde und der Präfekt die Veranstalter dafür bestraft hatte. Dies sei eine Hymne der Ungarn aus aller Welt und sie würde bei vielen Gelegenheiten gesungen, verteidigten sich UDMR-Vertreter.
Der UDMR hält das Vorgehen von DIICOT für „lächerlich“, will aber auf genauere schriftliche Unterlagen warten. Der Ungarnverband ist auch der Meinung, dass es „unglaublich“ist, dass 25 Jahre nach der Revolution solche Angriffe wie dieser von DIICOT auf die Ungarn erfolgen.