Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Oberste Gerichts- und Kassationshof will Montag, den 27. Oktober, über das Ansuchen der Integritätsbehörde ANI entscheiden, den Termin im Berufungsverfahren gegen Klaus Johannis vorzuverlegen. Dieser Termin war für den 18. November, also für den zweiten Tag nach der Präsidentenstichwahl festgesetzt worden. Das Oberste Gericht muss also entscheiden, ob dieser Berufungsprozess schon früher, also noch während des Wahlkampfes, beginnt.
Bekanntlich hatte der Bürgermeister von Hermannstadt/Sibiu schon im September 2013 beim Appellationsgericht in Karlsburg/Alba Iulia gegen ANI gewonnen, das Gericht hatte den ANI-Bericht in seiner Unvereinbarkeitsangelegenheit annulliert.