MwSt.-Bankkonten sollen für Firmen verpflichtend werden

Unternehmerverbände kritisieren Maßnahme

Bukarest (ADZ) - Um die Steuerhinterziehung bei der Mehrwertsteuer (MwSt.) einzudämmen, will die rumänische Regierung beginnend mit dem kommendem Herbst Unternehmen verpflichten, ein getrenntes Bankkonto für die Einnahme und Abführung der Mehrwertsteuer anzulegen. Auf das Geld in diesem Bankkonto würden Firmen grundsätzlich für andere Zwecke nicht zugreifen dürfen. Laut einem Gesetzesentwurf der Regierung soll die Maßnahme beginnend mit dem 1. September zunächst freiwillig sein und bereits ab 1. Oktober verpflichtend werden. Premier Mihai Tudose hat in Folge mehrerer kritischer Reaktionen erklärt, die Maßnahme würde erst ab 1. Januar 2018 obligatorisch werden. Mehrere Unternehmerverbände haben im Laufe der Woche die Maßnahme scharf kritisiert. Die Einführung eines derartigen Bankkontos würde den Cashflow vieler Unternehmen stark erschweren. Außerdem seien hohe Geldstrafen selbst für versehentliche Zahlungsfehler vorgesehen. Laut der Unternehmensberatung PwC sei ein ähnliches, allerdings freiwilliges System in Polen im Gespräch und in Italien würden nur in einigen Wirtschaftsbereichen MwSt.-Bankkonten existieren. Rumänien wäre damit EU-weit ein Ausnahmefall.