Nach Strafanzeige gegen Gheorghiu: Zivilgesellschaft verreißt Justizrat

Staatschef: Gebe keinem Antrag auf Strafermittlungen gegen sie statt

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Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Nicușor Dan hat am Dienstag angesichts der vom Hohen Justizrat (CSM) erstatteten Strafanzeige gegen Vizepremierministerin Oana Gheorghiu wegen angeblicher Diskriminierung und Hetze gegen den Richter- und Staatsanwältestand klargestellt, einem eventuellen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Strafverfolgung Gheorghius nicht stattgeben zu wollen. Das Statement der Vizepremierministerin sei zwar ein „recht unglückliches“ gewesen, doch falle die Reaktion des CSM entschieden zu übertrieben aus, sagte Dan. Laut geltendem Rechtsrahmen können strafrechtliche Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder nur mit Zustimmung des Staatsoberhauptes eingeleitet werden. Die Vizepremierministerin hatte jüngst in einer Talkshow betont, dass das Land sich keine Sonderrentner mehr leisten könne – die Justizbeamten hätten nachzuvollziehen, dass ihre Privilegien, allen voran ihre üppigen Sonderrenten, auf Kosten der Kinder und Hospitäler gingen. 

Auch die Zivilgesellschaft reagierte umgehend und verriss den CSM in einem offenen Schreiben: Es sei lächerlich, dass der Justizrat sich in seiner Klage just auf Art. 369 des Strafgesetzbuches berufe, der sich auf Attacken beziehe, die aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, körperlicher Behinderung u. a. erfolgen – Rumäniens Justizbeamte seien immerhin die privilegierteste Berufskategorie des Landes und könnten daher wohl kaum zu benachteiligten Personen gezählt werden. Freie Meinungsäußerung, einschließlich kritische, sei ein Grundrecht, die Justizbeamten täten gut daran sich zu fragen, weshalb das Justizsystem mittlerweile einen so miserablen Ruf genieße, betonten die rund 40 unterzeichnenden NGO.