Bukarest (ADZ) - Die Generalstaatsanwaltschaft hat am Montag mitgeteilt, ihre Vorermittlungen in der Causa des umstrittenen Statements von Staatschef Klaus Johannis über die Autonomie des Szeklerlandes eingestellt zu haben, da „kein Straftatbestand gegeben“ sei. Die Vorermittlungen waren infolge der Strafanzeigen dreier ungarischer Vereine (EMNT Klausenburg/Cluj, Siculitas Neumarkt/Târgu Mures sowie die Stiftung Szekler Monitor Gheorgheni) eingeleitet worden, die dem Staats-oberhaupt vorwarfen, „ungarnfeindliche Ideen“ zu verbreiten und auf Hassrhetorik zu setzen.
Die Dezernenten der Generalstaatsanwaltschaft befanden indes, dass der Vorwurf der Hassrhetorik haltlos sei: Johannis‘ Statement habe „politische Meinungen“ und keinerlei „Hetze gegen eine Gemeinschaft“ enthalten, weswegen es auch keinen Straftatbestand gebe.
Wie am Montag zudem bekannt wurde, hat der Staatspräsident Ende letzter Woche beim Appellationsgericht Bukarest Berufung gegen das Bußgeld von 5000 Lei eingelegt, mit dem der Antidiskriminierungsrat (CNCD) ihn letzten Monat wegen seiner für diskriminierend befundenen Aussage über die Autonomie des Szeklerlandes belegt hatte.