Bukarest (ADZ) - Staatschef Klaus Johannis hat am Donnerstag den Obersten Verteidigungsrat (CSAT) zu einer Dringlichkeitssitzung einberufen, um über die Auswirkungen des VG-Urteils betreffend Abhöraktionen gegen Strafverdächtige sowie über Lösungen für die Staatsanwaltschaften zu beraten. Der Verteidigungsrat sollte am Freitagnachmittag, gleich nach Rückkehr des Präsidenten von seiner Nahost-Reise, zusammentreten. Tags davor hatte das Verfassungsgericht (VG) bekanntlich die Begründung seines Urteils von Mitte Februar veröffentlicht, das einen Artikel der neuen Strafgesetzordnung betreffend die vom Inlandsnachrichtendienst SRI im Auftrag der Staatsanwaltschaften durchgeführten Abhöraktionen gegen Strafverdächtige für verfassungswidrig befunden hatte.
Justizministerin Raluca Prună verlautete am Abend, dass die Regierung bereits an einer Eilverordnung feilt, um Staatsanwaltschaften und Polizei auch weiter die Möglichkeit von Telekommunikationsüberwachungen einzuräumen. Der Eilerlass werde den Ermittlern Zugang zur Überwachungsinfrastruktur des SRI „unter völligem Ausschluss des SRI-Personals“ verschaffen, sagte die Ministerin. Sofern der Verteidigungsrat der Verordnung zustimme, werde sie noch am gleichen Abend von der Regierung auf einer Dringlichkeitssitzung verabschiedet, fügte Prună hinzu.